Für den Klimaschutz: Solidarität mit Fridays for Future

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Als Unterze­ich­ner­In­nen von Lawyers for Future (L4F) erk­lären wir uns sol­i­darisch mit den AktivistIn­nen von Fri­days for Future. Wir schließen uns der Forderung von Fri­days for Future an, nicht mehr auf Kosten unser­er Umwelt zu leben. Poli­tik und Recht müssen drin­gend han­deln, um die Fol­gen des Kli­mawan­dels zu begrenzen.

Daher rufen wir hier­mit auch aus­drück­lich zur Teil­nahme am Glob­alen Kli­mas­treik am 24.09.2021 auf und wer­den eben­falls an der Demo in Bochum (https://www.klima-streik.org/demos) teil­nehmen.

Solidarität mit Fridays for Future

Wir stellen uns hin­ter die Forderun­gen von Fri­days for Future, ins­beson­dere das glob­ale Anliegen, die Ziele des Paris­er Kli­maabkom­mens einzuhalten.

Auch stellen wir uns expliz­it hin­ter die Forderun­gen für Deutsch­land: Net­tonull bis 2035, Kohleausstieg bis 2030 und 100 % erneuer­bare Energien bis 2035.

Fri­days for Future fordern: „Es darf nicht die alleinige Auf­gabe der Jugend sein, Ver­ant­wor­tung für die Pri­or­isierung des Kli­maschutzes zu übernehmen.“ Mit L4F wollen wir als JuristIn­nen diese Ver­ant­wor­tung annehmen.

Die Bewe­gung Lawyers for Future vere­int JuristIn­nen, die sich beru­flich oder pri­vat für den Kli­maschutz ein­set­zen. JuristIn­nen (auch ange­hende), die sich mit Fri­days for Future sol­i­darisch erk­lären, kön­nen sich anschließen.

Die Bedeu­tung der Fri­days for Future — Bewe­gung für die Demokratie und ihr Anliegen für eine lebenswerte Zukun­ft muss auch im Recht anerkan­nt wer­den. Bis­lang wird der legit­ime Protest der AktivistIn­nen von Fri­days for Future durch das Recht, ins­beson­dere das Schul­recht, mehr erschw­ert als gefördert.

Für ein zukunftsfähiges Recht

Als L4F beto­nen wir, dass der Kli­mawan­del zu drastis­chen Verän­derun­gen auch in der Recht­set­zung, ‑anwen­dung und ‑durch­set­zung führen muss.

Art. 20a unser­er Ver­fas­sung sagt, dass der Staat „auch in Ver­ant­wor­tung für die kün­fti­gen Gen­er­a­tio­nen die natür­lichen Lebens­grund­la­gen“ schützt. Wir fordern den Bun­destag, die Bun­desregierung und die Län­der auf, eine solche lebenswerte Zukun­ft sicherzustellen. Deutsch­land muss mit Entschlossen­heit der Dringlichkeit des Kli­mawan­dels Rech­nung tra­gen. Das bet­rifft nicht nur poli­tis­che Entschei­dun­gen, son­dern auch die Gesetzgebung.

Wir appel­lieren daher an den Bun­destag, die Bun­desregierung und die Län­der, die Forderun­gen von Fri­days for Future auch im Recht umzusetzen.

Als L4F fordern wir insbesondere:

  • Ein Kli­maschutzge­setz, das die Ein­hal­tung des 1,5 Grad — Ziels des Paris­er Kli­maabkom­mens verbindlich festschreibt,
  • eine sofor­tige rechtliche Umset­zung des Kohleausstiegs,
  • eine ern­sthafte rechtliche Umset­zung aller mit dem Kli­maschutz in Zusam­men­hang ste­hen­der Gesetzesvorhaben,
  • Kli­maschutz als rechtliche Leitlin­ie, die bei jed­er hoheitlichen Maß­nahme zu beacht­en ist.

Der Kli­maschutz und die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Bio­di­ver­sität dür­fen nicht als konkur­ri­erende Ziele ange­se­hen wer­den. Anla­gen für erneuer­bare Energien (Wind- und Wasserkraft, Solaran­la­gen etc.) kön­nen und müssen so geplant wer­den, dass sie mit den Zie­len des Arten­schutzes und des Erhalts der ökol­o­gis­chen Vielfalt zu vere­in­baren sind. Es ist die Auf­gabe der diversen Pla­nungsträger (Kom­munen, Land­kreise, regionale Pla­nungsver­bände etc.), sich dieser Her­aus­forderung zu stellen. Eben­so dür­fen Kli­maschutz und die Her­stel­lung ein­er sozial gerecht­en Gesellschaft nicht als Gegen­sätze ange­se­hen, son­dern müssen als voneinan­der abhängig begrif­f­en wer­den. Maß­nah­men für den Kli­maschutz müssen deshalb so gestal­tet wer­den, dass sie soziale Gerechtigkeit fördern oder zumin­d­est nicht zu mehr Ungerechtigkeit führen.

Das Recht darf darüber hin­aus nicht weit­er helfen, den Sta­tus Quo für umwelt- und kli­maschädliche Tätigkeit­en aufrechtzuer­hal­ten. Von unseren Kol­legIn­nen in den Gericht­en und Behör­den wün­schen wir uns, dass sie das Recht in ein­er Art und Weise anwen­den und inter­pretieren, die die Dringlichkeit des Kli­mawan­dels anerkennt.

Der Kli­mawan­del hat Auswirkun­gen auf alle Bere­iche des Lebens und wird auch das Rechtssys­tem grundle­gend verän­dern. Dies zeigt sich bere­its heute an der steigen­den Zahl gerichtlich­er Ver­fahren, die mit dem Kli­mawan­del in Verbindung ste­hen. Aus­drück­lich sehen wir die Gerichte als einen von vie­len geeigneten Orten, an dem die rechtliche Auseinan­der­set­zung mit dem Kli­mawan­del stat­tfind­en muss.

Glück­auf,
Andreas Galatas