Als UnterzeichnerInnen von Lawyers for Future (L4F) erklären wir uns solidarisch mit den AktivistInnen von Fridays for Future. Wir schließen uns der Forderung von Fridays for Future an, nicht mehr auf Kosten unserer Umwelt zu leben. Politik und Recht müssen dringend handeln, um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen.
Daher rufen wir hiermit auch ausdrücklich zur Teilnahme am Globalen Klimastreik am 24.09.2021 auf und werden ebenfalls an der Demo in Bochum (https://www.klima-streik.org/demos) teilnehmen.
Solidarität mit Fridays for Future
Wir stellen uns hinter die Forderungen von Fridays for Future, insbesondere das globale Anliegen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.
Auch stellen wir uns explizit hinter die Forderungen für Deutschland: Nettonull bis 2035, Kohleausstieg bis 2030 und 100 % erneuerbare Energien bis 2035.
Fridays for Future fordern: „Es darf nicht die alleinige Aufgabe der Jugend sein, Verantwortung für die Priorisierung des Klimaschutzes zu übernehmen.“ Mit L4F wollen wir als JuristInnen diese Verantwortung annehmen.
Die Bewegung Lawyers for Future vereint JuristInnen, die sich beruflich oder privat für den Klimaschutz einsetzen. JuristInnen (auch angehende), die sich mit Fridays for Future solidarisch erklären, können sich anschließen.
Die Bedeutung der Fridays for Future — Bewegung für die Demokratie und ihr Anliegen für eine lebenswerte Zukunft muss auch im Recht anerkannt werden. Bislang wird der legitime Protest der AktivistInnen von Fridays for Future durch das Recht, insbesondere das Schulrecht, mehr erschwert als gefördert.
Für ein zukunftsfähiges Recht
Als L4F betonen wir, dass der Klimawandel zu drastischen Veränderungen auch in der Rechtsetzung, ‑anwendung und ‑durchsetzung führen muss.
Art. 20a unserer Verfassung sagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ schützt. Wir fordern den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder auf, eine solche lebenswerte Zukunft sicherzustellen. Deutschland muss mit Entschlossenheit der Dringlichkeit des Klimawandels Rechnung tragen. Das betrifft nicht nur politische Entscheidungen, sondern auch die Gesetzgebung.
Wir appellieren daher an den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder, die Forderungen von Fridays for Future auch im Recht umzusetzen.
Als L4F fordern wir insbesondere:
- Ein Klimaschutzgesetz, das die Einhaltung des 1,5 Grad — Ziels des Pariser Klimaabkommens verbindlich festschreibt,
- eine sofortige rechtliche Umsetzung des Kohleausstiegs,
- eine ernsthafte rechtliche Umsetzung aller mit dem Klimaschutz in Zusammenhang stehender Gesetzesvorhaben,
- Klimaschutz als rechtliche Leitlinie, die bei jeder hoheitlichen Maßnahme zu beachten ist.
Der Klimaschutz und die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Biodiversität dürfen nicht als konkurrierende Ziele angesehen werden. Anlagen für erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft, Solaranlagen etc.) können und müssen so geplant werden, dass sie mit den Zielen des Artenschutzes und des Erhalts der ökologischen Vielfalt zu vereinbaren sind. Es ist die Aufgabe der diversen Planungsträger (Kommunen, Landkreise, regionale Planungsverbände etc.), sich dieser Herausforderung zu stellen. Ebenso dürfen Klimaschutz und die Herstellung einer sozial gerechten Gesellschaft nicht als Gegensätze angesehen, sondern müssen als voneinander abhängig begriffen werden. Maßnahmen für den Klimaschutz müssen deshalb so gestaltet werden, dass sie soziale Gerechtigkeit fördern oder zumindest nicht zu mehr Ungerechtigkeit führen.
Das Recht darf darüber hinaus nicht weiter helfen, den Status Quo für umwelt- und klimaschädliche Tätigkeiten aufrechtzuerhalten. Von unseren KollegInnen in den Gerichten und Behörden wünschen wir uns, dass sie das Recht in einer Art und Weise anwenden und interpretieren, die die Dringlichkeit des Klimawandels anerkennt.
Der Klimawandel hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und wird auch das Rechtssystem grundlegend verändern. Dies zeigt sich bereits heute an der steigenden Zahl gerichtlicher Verfahren, die mit dem Klimawandel in Verbindung stehen. Ausdrücklich sehen wir die Gerichte als einen von vielen geeigneten Orten, an dem die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel stattfinden muss.
Glückauf,
Andreas Galatas